Bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionssumme können vor der Anschaffung steuermindernd geltend gemacht werden – bis zu 200.000 € pro Steuerpflichtigen. Ehegatten oder eine gemeinsam gegründete GbR können den Hebel parallel nutzen. Der IAB darf bereits in einem der drei Jahre vor der Investition gebildet werden – das macht das Modell auch für Abfindungen aus 2023, 2024 oder 2025 noch interessant, sofern der Steuerbescheid noch offen ist.[1]
Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 1–4 EStG