Bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionssumme können bereits vor der Anschaffung steuermindernd geltend gemacht werden – bis zu 200.000 € pro Steuerpflichtigen. Ehegatten oder eine gemeinsam gegründete GbR können den Hebel parallel nutzen. Der IAB darf in einem der drei Jahre vor der Investition gebildet werden – das schafft eine planbare Liquiditätsbrücke zwischen Steuerersparnis und Eigenkapital-Einsatz.[1]
Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 1–4 EStG