Steuer-Rechner · § 7g EStG

IAB-Rechner 2026: Wie viel Steuer Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag sparen können

Exakt nach den offiziellen Tariffunktionen des § 32a EStG für die Veranlagungsjahre 2023 bis 2026 — inklusive Splittingtarif für Verheiratete, Solidaritätszuschlag mit Milderungszone und Kirchensteuer. Wer eine Anschaffung im gewerblichen Anlagevermögen plant, kann mit dem Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten in einem der drei Jahre vor der Anschaffung steuerlich geltend machen — bis zu 200.000 € IAB pro Betrieb.

Offizielle Tariffunktionen für 2023, 2024, 2025, 2026
Einzelveranlagung und Splittingtarif (Zusammenveranlagung)
Inklusive Solidaritätszuschlag mit Milderungszone

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch den IAB

Geben Sie Ihre Eckdaten ein — die Berechnung erfolgt sofort und aktualisiert sich bei jeder Änderung. Alle Werte sind anonym, es werden keine Daten übertragen, solange Sie das nicht aktiv anfordern.

Ihre Eingaben

Der IAB kann in einem der drei Jahre vor der Anschaffung gebildet werden — nicht im Anschaffungsjahr selbst. Wer 2026 anschafft, kann den IAB also in 2023, 2024 oder 2025 bilden.
Das zvE finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Bei Zusammenveranlagung: das gemeinsame zvE beider Partner.
Daraus folgt eine IAB-Höhe von 100.000 € 50 % der Investitionssumme
Hinweis bei größeren Investitionen: Ihre Investitionssumme liegt über dem rechnerisch ausschöpfbaren IAB-Volumen von 200.000 € pro Betrieb (entspricht 50 % von 400.000 € Investition). In der Praxis lässt sich der Hebel bei größeren Investitionen über mehrere parallele Betriebe strukturieren — etwa einen eigenen gewerblichen Einzelbetrieb, einen Betrieb des Ehegatten und/oder eine gemeinsame Personengesellschaft. Da die Gewinngrenze und der 200.000-€-Cap pro Betrieb gelten, addieren sich die IAB-Volumina. Wie sich das auf Ihre Situation übertragen lässt, rechnen wir im Beratungsgespräch konkret durch.
Anschaffungskosten der geplanten Investition ins Anlagevermögen. Der Schieberegler deckt 200.000 € bis 1.000.000 € ab — für abweichende Werte können Sie das Feld rechts manuell beschreiben.
Kirchensteuer wird auf die Einkommensteuer berechnet.

Ihre Berechnung

Vor IAB Nach IAB
IAB-Höhe (50 % der Investition)
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Ihre Steuerersparnis im Bildungsjahr
Einkommensteuer + Soli
Detailrechnung als PDF anfragen

Wir senden Ihnen die Berechnung als sauber aufbereitetes PDF inklusive Grenz- und Durchschnittssteuersatz, Vergleichsszenarien und Hinweisen zur Wechselwirkung mit Sonder-AfA und Investitionsbooster.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine erste Orientierung auf Basis der offiziellen Tariffunktion des § 32a EStG und der aktuellen Soli-Freigrenzen. Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzung für die IAB-Bildung sind gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte, die Einhaltung der Gewinngrenze von 200.000 € im Wirtschaftsjahr vor der IAB-Bildung sowie eine konkrete Investitionsabsicht innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab.

§ 7g EStG in drei Sätzen

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, einen Teil der Anschaffungskosten einer geplanten Investition vor der eigentlichen Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Die Wirkung: Liquidität wandert vom Finanzamt zu Ihnen, die Steuerersparnis steht als Eigenkapital für die Investition zur Verfügung. Drei Punkte, die jeder Investor kennen sollte.

1
Bis zu 50 % der Investitionssumme

Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können bereits vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd abgezogen werden — bis zu 200.000 € pro Betrieb. Da das Limit pro Betrieb gilt (nicht pro Person), lässt sich der Hebel bei größeren Investitionen über mehrere parallele Betriebe strukturieren — die konkrete Struktur stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG · BMF-Schreiben vom 15.06.2022

2
Drei Jahre Zeit für die Anschaffung

Der IAB muss innerhalb von drei Wirtschaftsjahren nach der Bildung durch eine tatsächliche Anschaffung „aufgelöst" werden — andernfalls wird der Steuervorteil rückwirkend mit Zinsen rückgängig gemacht. Das schafft Planungssicherheit: Die Steuerersparnis ist sofort wirksam, die konkrete Investition kann strukturiert vorbereitet werden.

Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 3 EStG

3
Voraussetzungen: Gewinngrenze 200.000 €

Voraussetzung ist eine aktive gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnermittlung (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Die Gewinngrenze von 200.000 € gilt einheitlich für alle Gewinneinkunftsarten und wird im Wirtschaftsjahr der IAB-Bildung geprüft — und zwar für jeden Betrieb für sich.

In der Praxis selten ein Hindernis: Bei einem neu gegründeten Betrieb, der speziell für die geplante Investition errichtet wird (etwa ein gewerblicher Einzelbetrieb für die Vermarktung des Wirtschaftsguts), entsteht im Gründungsjahr typischerweise noch kein nennenswerter Gewinn — die Gewinngrenze ist in dieser Konstellation regelmäßig kein Engpass. Das BMF erlaubt dies ausdrücklich, sofern die Investitionsabsicht hinreichend konkretisiert ist (z. B. durch verbindliche Bestellung). Strukturierung und Begründung der gewerblichen Tätigkeit stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG · BMF-Schreiben vom 15.06.2022 (BStBl I 2022, 945)

Was zusätzlich passiert: 85 %-Vollabschreibung im ersten Jahr

Der IAB ist nur die erste Hälfte der steuerlichen Hebelkette. Wenn das Wirtschaftsgut tatsächlich angeschafft wird, greifen zwei weitere Hebel: Sonderabschreibung und der neue Investitionsbooster (degressive AfA). In Kombination führt das zu einer Sofortabschreibung von bis zu 85 % der Investitionssumme im Anschaffungsjahr.

50 %
IAB — bildbar 1 bis 3 Jahre vor der Anschaffung. Ihre Steuerersparnis wird oben im Rechner ausgewiesen.
40 %
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG — im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren, frei verteilbar. Seit dem Wachstumschancengesetz von 20 % auf 40 % verdoppelt.
30 %
Investitionsbooster (degressive AfA) nach § 7 Abs. 2 EStG — bis zu 30 % p. a. auf den Restbuchwert. Gilt nur für Anschaffungen zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027.

Da Sonder-AfA und degressive AfA auf den um den IAB reduzierten Anschaffungswert wirken — nicht doppelt auf dieselbe Bemessungsgrundlage — addieren sich die drei Hebel zu rund 85 % Sofortabschreibung. Die genaue Wirkung auf Ihre persönliche Steuerlast hängt vom zu versteuernden Einkommen im Anschaffungsjahr ab; wir rechnen das im Beratungsgespräch projektspezifisch durch.

Ein typisches Anwendungsbeispiel finden Sie auf unserer Detailseite zum Batteriespeicher-Direktinvestment, in der Kombinationsform auf der Seite PV + Batteriespeicher oder — wenn Sie eine Abfindung erhalten — auf Abfindung steueroptimiert investieren 2026.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen Tariffunktionen des § 32a EStG und den gesetzlich festgelegten Soli-Freigrenzen. Die Inline-Verweise [1] – [3] zeigen, welche Quelle die jeweilige Aussage stützt.

  1. § 32a EStG — Einkommensteuertarif. Offizielle Tariffunktion für die Veranlagungsjahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Aktuelle Fassung: www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html · BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch: LStH 2026 — § 32a. Die historischen Tariffunktionen (Grundfreibeträge, Zonen-Eckwerte und Koeffizienten) für 2023 und 2024 sind dokumentiert auf lohn-info.de.
  2. § 7g EStG — Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen. Maximaler IAB von 200.000 € pro Betrieb, 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, Gewinngrenze 200.000 € einheitlich für alle Gewinneinkunftsarten seit VZ 2020. Gesetzestext § 7g EStG · BMF-Schreiben vom 15.06.2022 zu Zweifelsfragen.
  3. Solidaritätszuschlag — Freigrenzen und Milderungszone. Freigrenzen für 2023 (17.543 € / 35.086 €), 2024 (18.130 € / 36.260 €), 2025 (19.950 € / 39.900 €), 2026 (20.350 € / 40.700 €) jeweils für Einzel- und Zusammenveranlagung. Milderungszone: Soli darf 11,9 % des Differenzbetrags zwischen ESt und Freigrenze nicht übersteigen. Quelle: Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) · Bundesfinanzministerium — Steueränderungen 2026.
Stand der Verifikation: Mai 2026. Die Berechnungen erfolgen client-seitig im Browser — keine Daten verlassen Ihr Gerät, solange Sie nicht aktiv das PDF anfragen. Bei der PDF-Anfrage werden ausschließlich die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse und Ihre Berechnungsparameter übermittelt.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite und der Rechner dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu den steuerlichen Regelungen des § 7g EStG und § 32a EStG. Sie stellen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsberatung dar. Die konkrete Anwendung des IAB und der weiteren Hebel auf Ihre individuelle Situation — einschließlich Familienstand, weiteren Einkünften, Werbungskosten, Sonderausgaben, Kirchensteuer und der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7g EStG (gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit, Gewinngrenze, Investitionsabsicht) tatsächlich erfüllt sind — muss durch Ihren Steuerberater oder einen Steuerberater aus unserem spezialisierten Netzwerk erfolgen. E.I.S. EnergyInvest Solutions GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier dargestellten Berechnungen.

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