PV im Eigentum, Speicher zur Miete – die saubere Struktur
Beim typischen Modell erwerben Sie die Photovoltaik-Anlage als eigenes Wirtschaftsgut in einer gewerblichen Einheit (Einzelunternehmen oder GbR) – die Voraussetzung dafür, dass IAB, Sonder-AfA und Investitionsbooster überhaupt greifen. Den zentralen Grünstromspeicher nutzen Sie gegen eine Mietzahlung. Der Grund ist handfest: Der Speicher ist für mehrere PV-Einheiten dimensioniert – ein eigener Speicher pro Investor wäre komplett unwirtschaftlich, und Gemeinschaftseigentum am Speicher wäre IAB-schädlich, weil das Wirtschaftsgut dann nicht mehr sauber Ihnen zuzuordnen ist. Die Miete hält die Wirtschaftsgüter exakt getrennt: volle AfA-Hebel auf Ihre PV, voll abziehbare Betriebsausgabe für den Speicher. Der Cashflow fließt direkt an Sie, ohne Zwischenschichten aus Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaften.