Der erste Schritt ist eine Entscheidung: Den Gewinn aktiv auf die private Ebene holen, statt ihn passiv in der GmbH liegen zu lassen. Erst dadurch entsteht privates, frei verfügbares Vermögen – und die Grundlage für alles Weitere.
Gewinnverwendungsbeschluss (§ 29 GmbHG)