Geld aus der GmbH · Teileinkünfteverfahren

Gewinnausschüttung steueroptimiert: aus gefangenem Gewinn wird Vermögen

Viele Unternehmer lassen ihr Geld in der GmbH, weil die Ausschüttung „zu viel Steuer kostet". Das Ergebnis: Vermögen, das in der Firma gebunden und dem Geschäftsrisiko ausgesetzt ist. Dabei gibt es einen sauberen Weg, Gewinne zu entnehmen – über das Teileinkünfteverfahren bleiben 40 % steuerfrei, und die Steuer auf die übrigen 60 % lässt sich mit dem Investitionsabzugsbetrag in einen Sachwert mit Cashflow umwandeln. Statt Steuer zu zahlen oder Geld zu parken, bauen Sie privates, ertragbringendes Vermögen auf.

40 % der Ausschüttung steuerfrei
Steuerlast sinkt zusätzlich per IAB-Hebel
aus Steuerlast wird ein Sachwert

Die Thesaurierungs-Falle

Der Gewinn ist da – aber er bleibt in der GmbH liegen. Nicht aus strategischen Gründen, sondern weil die Ausschüttung gefühlt zu teuer ist. Genau hier verschenken viele Unternehmer Vermögen.

~30 %
trägt der Gewinn schon auf GmbH-Ebene (Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer) – bevor überhaupt etwas ausgeschüttet wird.[1]
~48–50 %
kombinierte Belastung, wenn anschließend mit der Abgeltungsteuer ausgeschüttet wird. Diese „zweite Ebene" schreckt ab.[1]
100 %
des thesaurierten Gewinns bleiben dem unternehmerischen Risiko ausgesetzt – statt als privates Vermögen aufgebaut zu werden.

Die Besteuerung der GmbH läuft auf zwei Ebenen: Zuerst zahlt die Gesellschaft auf ihren Gewinn rund 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer. Schüttet sie danach aus, fällt beim Gesellschafter eine zweite Steuer an – mit der pauschalen Abgeltungsteuer kommt die kombinierte Belastung auf rund 48 bis 50 %.[1]

Aus Sorge vor dieser zweiten Ebene wählen viele die vermeintlich bequeme Lösung: thesaurieren – den Gewinn in der GmbH belassen. Dann ist er „nur" einmal mit ~30 % belastet. Was wie eine Ersparnis aussieht, ist aber oft eine Falle: Das Geld liegt in der Gesellschaft, haftet im Zweifel mit, ist Gläubigern und Geschäftsrisiken ausgesetzt – und baut kein privates Vermögen auf. Die Steuer ist nicht gespart, sondern nur aufgeschoben; sie kommt bei jeder späteren Ausschüttung oder beim Verkauf zurück.

Die eigentliche Frage ist also nicht „ausschütten oder Steuer sparen", sondern: Wie schütte ich aus und mache aus der unvermeidbaren Steuer etwas Produktives?

In drei Schritten vom gefangenen Gewinn zum Sachwert

Der Weg kombiniert zwei Instrumente, die jedes für sich bekannt sind – aber erst zusammen ihre Wirkung entfalten: das Teileinkünfteverfahren und den Investitionsabzugsbetrag.

1
Ausschütten
statt parken

Der erste Schritt ist eine Entscheidung: Den Gewinn aktiv auf die private Ebene holen, statt ihn passiv in der GmbH liegen zu lassen. Erst dadurch entsteht privates, frei verfügbares Vermögen – und die Grundlage für alles Weitere.

Gewinnverwendungsbeschluss (§ 29 GmbHG)

2
40 %
steuerfrei per Teileinkünfteverfahren

Statt der automatischen Abgeltungsteuer beantragen Sie das Teileinkünfteverfahren: 40 % der Ausschüttung bleiben steuerfrei, nur 60 % werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Wählbar ab 25 % Beteiligung – oder ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft.[2]

§ 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

3
IAB-Hebel
Steuer wird Sachwert

Gleichzeitig investieren Sie in einen Sachwert, der einen Investitionsabzugsbetrag auslöst. Der senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen – und damit die Steuer auf die 60 % der Ausschüttung. Der Betrag, der sonst Steuer gewesen wäre, steckt nun in einem Wirtschaftsgut, das Cashflow erzeugt.[4]

§ 7g EStG · Sachwert mit laufendem Ertrag

40 % steuerfrei + IAB auf die 60 % = effektive Belastung deutlich unter 25 % möglich
Der entscheidende Punkt: Der IAB-Hebel wirkt nur im Teileinkünfteverfahren, weil dort der persönliche Steuersatz greift. Bei der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % läuft er ins Leere – der Satz ist flach und vom übrigen Einkommen getrennt.[3]

Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer

Zwei Wege, dieselbe Ausschüttung zu versteuern – mit einem entscheidenden Unterschied in der dritten Zeile.

Teileinkünfteverfahren
Mit IAB-Hebel
Steuerfrei 40 % der Ausschüttung
Steuerpflichtig 60 % – zum persönlichen Satz
Wirkt der IAB? Ja – drückt den Satz auf die 60 %
Werbungskosten zu 60 % abziehbar
Voraussetzung ≥ 25 % – oder ≥ 1 % + Tätigkeit
Antrag Anlage KAP
Abgeltungsteuer
Steuerfrei nur Pauschbetrag (1.000 €)
Steuersatz pauschal 25 % + Soli
Wirkt der IAB? Nein – flacher, getrennter Satz
Werbungskosten nicht abziehbar
Voraussetzung keine – greift automatisch
Antrag entfällt (Regelfall)

Die Abgeltungsteuer ist bequem, aber starr: 25 % pauschal auf alles, ohne Bezug zu Ihrem übrigen Einkommen.[3] Was Sie an gewerblichen Abschreibungen geltend machen, ist ihr egal. Das Teileinkünfteverfahren dagegen verlagert 60 % der Ausschüttung in Ihr normal versteuertes Einkommen – und macht sie damit für den IAB-Hebel angreifbar.[2] Erst dadurch entsteht der Spielraum, die effektive Steuerlast spürbar zu drücken.

Lohnt sich dieser Weg in Ihrer Situation? Wir rechnen ihn – gemeinsam mit einem Steuerberater – unverbindlich durch.

Beratungsgespräch anfragen

100.000 € Ausschüttung – drei Wege im Vergleich

Stark vereinfacht (ohne Kirchensteuer, ohne weitere Einkünfte), nur zur Veranschaulichung der Mechanik.

Weg A · Thesaurieren
Geld bleibt in der GmbH
Belastung GmbH-Ebene ~ 30 %
Privat verfügbar 0 €
Vermögensaufbau privat keiner
Scheinbar günstig, aber das Kapital bleibt gebunden und im Risiko. Die zweite Steuer ist nur aufgeschoben.
Weg B · Abgeltungsteuer
Ausschütten, pauschal
Ausschüttung 100.000 €
Steuer (25 % + Soli) ~ 26.375 €
IAB-Wirkung keine
Netto privat ~ 73.625 €
Planbar und einfach – aber der Steuerbetrag ist endgültig weg, ganz ohne Gegenwert.
✓ Weg C · TEV + IAB
Steuer wird Sachwert
Ausschüttung 100.000 €
Steuerfrei (40 %) 40.000 €
Steuerpflichtig (60 %) 60.000 € – Satz per IAB gedrückt
Steuer fließt in Sachwert mit Cashflow
40 % sind sofort steuerfrei; die Steuer auf die übrigen 60 % sinkt durch den IAB – und der eingesparte Betrag steckt danach in einem ertragbringenden Wirtschaftsgut.
⚖️
Korrekt eingeordnet
Ohne den IAB-Hebel ist das Teileinkünfteverfahren beim Spitzensteuersatz ungefähr gleichwertig zur Abgeltungsteuer – manchmal sogar teurer.[2] Der Vorteil entsteht erst durch die Kombination mit der Abschreibung und dadurch, dass das Wirtschaftsgut selbst verdient. Der IAB ist zudem zunächst eine Steuerstundung; dauerhaft ist die 40-%-Freistellung. Ob sich der Weg für Sie rechnet, gehört in eine konkrete Berechnung mit Ihrem Steuerberater.
40%
steuerfrei im TEV
70+
Investoren
5,0
Google-Bewertung

Gewinn klug entnehmen statt parken?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und rechnen Ihren Fall mit einem Steuerberater durch.

Kontaktformular

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

Bitte mit Ländervorwahl, z. B. +49

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Antworten zur steueroptimierten Ausschüttung

Frage Warum lassen viele Unternehmer ihre Gewinne in der GmbH?

Weil die Ausschüttung eine zweite Besteuerungsebene auslöst. Der Gewinn wird zunächst auf GmbH-Ebene mit rund 30 % belastet; bei der Ausschüttung kommt mit der Abgeltungsteuer noch einmal rund 26 % hinzu – kombiniert etwa 48 bis 50 %.[1] Um die zweite Ebene zu vermeiden, thesaurieren viele. Der Nachteil: Das Vermögen bleibt in der Gesellschaft gebunden und im unternehmerischen Risiko, statt privat aufgebaut zu werden.

Frage Kann man Gewinne steuerfrei aus der GmbH ausschütten?

Vollständig steuerfrei nicht – aber teilweise: Im Teileinkünfteverfahren bleiben 40 % steuerfrei, nur 60 % werden mit dem persönlichen Satz versteuert.[2] Die Steuer auf diese 60 % lässt sich zusätzlich mit Abschreibungen wie dem IAB senken, sodass die effektive Belastung deutlich unter die 25 % der Abgeltungsteuer sinken kann. „Steuerfrei" im Wortsinn ist daher eine Verkürzung – korrekt ist „steueroptimiert".

Frage Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren?

Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler Satz von 25 % zzgl. Soli auf die gesamte Ausschüttung; sie greift automatisch und ist vom übrigen Einkommen getrennt.[3] Beim Teileinkünfteverfahren sind 40 % steuerfrei und 60 % werden zum persönlichen Satz versteuert; wählbar auf Antrag ab 25 % Beteiligung oder ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit.[2] Der entscheidende Unterschied: Abzüge wie der IAB senken die Steuer nur im Teileinkünfteverfahren – bei der flachen Abgeltungsteuer nicht.

Frage Wie wandelt man die Steuerlast einer Ausschüttung in Vermögen um?

Indem Sie die Ausschüttung im Teileinkünfteverfahren versteuern und gleichzeitig in einen Sachwert investieren, der einen IAB und Abschreibungen auslöst.[4] Diese senken das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer auf die 60 %. Der Betrag, der sonst als Steuer abgeflossen wäre, steckt dann in einem Wirtschaftsgut – etwa einem Batteriespeicher –, das laufenden Cashflow erzeugt.[5] Aus Steuerlast wird privates, ertragbringendes Vermögen.

Frage Ist das Teileinkünfteverfahren immer günstiger als die Abgeltungsteuer?

Nein. Ohne senkende Effekte ist die 40-%-Freistellung beim Spitzensteuersatz ungefähr gleichwertig zur Abgeltungsteuer und kann bei sehr hohem Einkommen sogar teurer sein.[2] Der Vorteil entsteht erst, wenn der persönliche Satz auf die 60 % niedrig ist oder durch Abschreibungen wie den IAB gesenkt wird. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, muss konkret berechnet werden – idealerweise mit Ihrem Steuerberater.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden gegen die folgenden öffentlich zugänglichen Primär- und Sekundärquellen verifiziert. Die Inline-Verweise [1] – [5] zeigen, welche Quelle welche Aussage stützt.

  1. Zwei-Ebenen-Besteuerung der GmbH und Thesaurierung. Gewinn auf GmbH-Ebene rund 30 % (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. Soli und Gewerbesteuer); bei Ausschüttung zweite Ebene; kombinierte Belastung mit Abgeltungsteuer rund 48–50 %. Höhe der Gewerbesteuer hebesatzabhängig. § 23 KStG (Körperschaftsteuersatz) · § 29 GmbHG (Ergebnisverwendung)
  2. Teileinkünfteverfahren – § 3 Nr. 40 EStG und Antragsrecht § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. 40 % steuerfrei, 60 % zum persönlichen Satz; wählbar ab 25 % Beteiligung bzw. ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss; anteiliger Werbungskostenabzug; Antrag über Anlage KAP. § 3 Nr. 40 EStG · § 32d EStG
  3. Abgeltungsteuer – § 32d EStG. Pauschaler Satz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer); gesonderter Tarif, getrennt vom übrigen zu versteuernden Einkommen; daher kein Ansatz für Abzüge aus anderen Einkunftsarten. § 32d EStG
  4. § 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag. Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abziehbar; senkt das zu versteuernde Einkommen und damit den persönlichen Steuersatz auf tariflich besteuerte Einkünfte. www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
  5. Der Sachwert: Batteriespeicher-Direktinvestment. Wirtschaftsgut, das den IAB-Hebel mitnimmt und zusätzlich laufenden Cashflow erzeugt – Erlösmodell, Hardware, Wirtschaftlichkeit. E.I.S. EnergyInvest Solutions – Batteriespeicher-Direktinvestment
Stand der Verifikation: Juni 2026. Steuerrechtliche Werte und Schwellenwerte können sich ändern; bei abweichendem aktuellen Stand prüfen wir die Inhalte regelmäßig nach. Diese Seite ist eine fundierte Information, sie ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsberatung dar. Ob Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer in Ihrem Fall günstiger ist, ob die Voraussetzungen für die Antragstellung vorliegen und wie der IAB-Hebel konkret wirkt, hängt von Ihrer vollständigen Einkommens- und Beteiligungssituation ab und muss durch Ihren Steuerberater oder einen Steuerberater aus unserem spezialisierten Netzwerk berechnet werden. E.I.S. EnergyInvest Solutions GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier dargestellten Beispielrechnungen.