Speicher, die bereits in Betrieb sind (Inbetriebnahme nach dem 4. August 2011), behalten die volle Netzentgeltbefreiung für 20 Jahre ab ihrer Inbetriebnahme. Die im Januar 2026 diskutierte Belastung von Bestandsanlagen ist vom Tisch.[4]
Rechtsgrundlage: § 118 Abs. 6 EnWG · BNetzA-Zwischenstand 27.05.2026