Bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionssumme können Sie bereits vor der Anschaffung von Ihren Einkünften abziehen – bis zu 200.000 € pro Betrieb, gebildet in einem der drei Jahre vor der Investition. Voraussetzung: Gewinn der Einheit unter 200.000 €, mindestens 90 % betriebliche Nutzung, Anschaffung innerhalb von drei Jahren.[2]
Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 1–4 EStG