Steuern sparen 2026 · Investitionsbooster für Privatpersonen

Investitionsbooster 2026: der Steuerhebel für die Person hinter der Firma

Der Investitionsbooster ist nicht nur ein Thema für die GmbH. Genutzt über eine eigene gewerbliche Einheit, senken IAB, Sonder-AfA und degressive AfA Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen – und damit Ihren Steuersatz. Das Entscheidende: Dieser Hebel wirkt sogar auf Gewinnausschüttungen aus Ihrer GmbH, wenn Sie diese über das Teileinkünfteverfahren versteuern (40 % steuerfrei) statt über die pauschale Abgeltungsteuer. So holen Sie sich Gewinn aus der Firma – und einen großen Teil der Steuer darauf als Sachwert mit Cashflow zurück.

IAB senkt den persönlichen Steuersatz – bis 42/45 %
40 % der Ausschüttung steuerfrei im Teileinkünfteverfahren
Förderfenster bis 31.12.2027

Warum der Hebel bei der Privatperson oft größer ist

Viele Unternehmer denken beim Investitionsbooster zuerst an die Firma. Dabei entfaltet derselbe Steuerhebel auf Ebene der natürlichen Person häufig die größere Wirkung – aus einem einfachen Grund: Es geht um den Steuersatz, gegen den die Abschreibung wirkt.

~30 %
kombinierter Satz aus Körperschaft- und Gewerbesteuer, gegen den eine Abschreibung in der GmbH wirkt.[5]
bis 45 %
persönlicher Grenzsteuersatz – gegen diesen Satz wirkt der IAB, wenn der Abschreibungsverlust Ihrem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird. Der relative Effekt ist deutlich größer.
40 %
einer GmbH-Ausschüttung bleiben im Teileinkünfteverfahren steuerfrei; nur 60 % werden zum persönlichen Satz versteuert – und genau dort setzt der IAB-Hebel an.[3]

Eine Abschreibung „spart" nicht absolut, sondern relativ zum Steuersatz, gegen den sie verrechnet wird. In der GmbH trifft sie rund 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer.[5] Wird derselbe Abschreibungsbetrag dagegen Ihrem persönlichen zu versteuernden Einkommen zugerechnet, trifft er einen Grenzsteuersatz von bis zu 42 oder 45 Prozent. Aus jedem abgeschriebenen Euro wird so spürbar mehr Steuerersparnis.

Praktisch nutzen Sie den Hebel als Privatperson über eine eigene gewerbliche Einheit – ein Einzelunternehmen, eine GbR oder eine KG –, die das Wirtschaftsgut anschafft. Der Abschreibungsverlust dieser Einheit fließt in Ihre persönliche Steuererklärung und senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.[2]

Und damit wird ein zweiter, viel zu selten genutzter Mechanismus interessant: die Gewinnausschüttung aus der eigenen GmbH. Denn das gesenkte zu versteuernde Einkommen reduziert nicht nur die Steuer auf Ihre gewerblichen Einkünfte, sondern auch auf jede andere tariflich besteuerte Einkunft – einschließlich einer Ausschüttung im Teileinkünfteverfahren. Wie das zusammenspielt, zeigt der nächste Abschnitt.

Drei Abschreibungs-Hebel, die auf Ihr Einkommen wirken

Über eine eigene gewerbliche Einheit stehen Ihnen als Privatperson alle drei Hebel des deutschen Abschreibungsrechts offen. Sie wirken zusammen und senken im Anschaffungsjahr Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich.

1
50 %
Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionssumme können Sie bereits vor der Anschaffung von Ihren Einkünften abziehen – bis zu 200.000 € pro Betrieb, gebildet in einem der drei Jahre vor der Investition. Voraussetzung: Gewinn der Einheit unter 200.000 €, mindestens 90 % betriebliche Nutzung, Anschaffung innerhalb von drei Jahren.[2]

Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 1–4 EStG

2
40 %
Sonderabschreibung

Im Anschaffungsjahr und in den vier Folgejahren bis zu 40 Prozent zusätzlich zur regulären AfA – frei verteilbar. Mit dem Wachstumschancengesetz von 20 auf 40 Prozent verdoppelt, gültig seit 1. Januar 2024. Auch hier gilt die Gewinngrenze von 200.000 €.[2]

Rechtsgrundlage: § 7g Abs. 5 EStG

3
30 %
Investitionsbooster (degressive AfA)

Die wiedereingeführte degressive AfA mit einem Höchstsatz von 30 Prozent pro Jahr auf den Restbuchwert – für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ohne Gewinn- oder Größengrenze.[1]

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 EStG (BGBl. 2025 I Nr. 161)

50 % IAB + 40 % Sonder-AfA + 30 % Booster = bis zu 85 % abgeschrieben nach dem ersten Jahr
Diese bis zu 85 % senken Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen im Anschaffungsjahr – und damit Ihren Steuersatz auf alle übrigen tariflich besteuerten Einkünfte. Genau hier liegt der Unterschied zur GmbH: Der Hebel wirkt gegen Ihren persönlichen Spitzensteuersatz, nicht nur gegen die rund 30 % der Körperschaft.
Rechnen Sie Ihren persönlichen Effekt durch Wie stark der IAB Ihren Steuersatz senkt, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen, der Veranlagungsart und dem Anschaffungsjahr ab. Unser Rechner bildet den Tarif des § 32a EStG für die Veranlagungsjahre 2023 bis 2026 exakt ab – inklusive Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer. → Zum IAB-Rechner

Ausschüttung im Teileinkünfteverfahren – und warum der IAB nur hier wirkt

Wer eine GmbH hat, kennt das Dilemma: Gewinne ausschütten kostet auf der zweiten Ebene noch einmal Steuer. Für die Versteuerung dieser Ausschüttung gibt es aber zwei Wege – und nur einer lässt sich mit dem IAB-Hebel verbinden.

Teileinkünfteverfahren (TEV)
Mit IAB-Hebel
Steuerfrei 40 % der Ausschüttung
Steuerpflichtig 60 % – zum persönlichen Einkommensteuersatz
Wirkt der IAB darauf? Ja – senkt das zvE und damit den Satz auf die 60 %
Werbungskosten zu 60 % abziehbar
Voraussetzung ≥ 25 % Beteiligung – oder ≥ 1 % + berufliche Tätigkeit
Antrag über Anlage KAP in der Steuererklärung
Abgeltungsteuer (Standard)
Steuerfrei nur Sparer-Pauschbetrag (1.000 €)
Steuersatz pauschal 25 % + Soli (+ KiSt)
Wirkt der IAB darauf? Nein – flacher Satz, getrennt vom übrigen Einkommen
Werbungskosten nicht abziehbar (nur Pauschbetrag)
Voraussetzung keine – greift automatisch
Antrag entfällt (Regelfall)

Der Knackpunkt steht in der dritten Zeile. Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler, flacher Satz von 25 % auf Kapitalerträge – isoliert vom übrigen Einkommen.[4] Was Sie an anderer Stelle an gewerblichen Verlusten oder einem IAB geltend machen, ändert an diesem Satz nichts. Der IAB läuft hier ins Leere.

Beim Teileinkünfteverfahren dagegen sind 40 % der Ausschüttung steuerfrei, und die übrigen 60 % fließen in Ihr normal versteuertes Einkommen.[3] Senkt ein IAB Ihr zu versteuerndes Einkommen, sinkt der Steuersatz, der auf diese 60 % angewendet wird. Erst diese Kombination macht das Verfahren stark: Für sich genommen ist die 40-%-Freistellung beim Spitzensteuersatz ungefähr gleichwertig zur Abgeltungsteuer – der echte Vorteil entsteht, wenn der persönliche Satz auf die 60 % gedrückt wird.[3]

So entsteht der Mechanismus, um den es geht: Sie schütten Gewinn aus Ihrer GmbH aus, versteuern ihn im Teileinkünfteverfahren, und der gleichzeitige IAB aus Ihrem Sachwert-Investment senkt die Steuer auf die steuerpflichtigen 60 %. Aus Steuer wird so Vermögen mit Cashflow. Die ausführliche Darstellung dieses Wegs – inklusive des Thesaurierungs-Problems – finden Sie auf der Seite Gewinnausschüttung steueroptimiert.

Möchten Sie wissen, wie stark der Hebel in Ihrem Fall wirkt? Wir rechnen Ihre Situation – gemeinsam mit einem Steuerberater – unverbindlich durch.

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Was davon bleibt – und was nur verschoben ist

Eine seriöse Darstellung trennt klar: Welcher Teil ist eine echte, dauerhafte Ersparnis – und welcher Teil ist Steuerstundung, die später zurückkommt?

Dauerhaft: die 40-%-Freistellung

Die 40 Prozent der Ausschüttung, die im Teileinkünfteverfahren steuerfrei bleiben, sind ein echter, endgültiger Vorteil – keine Verschiebung. Sie fallen nicht in einem späteren Jahr wieder an.[3]

Zunächst Stundung: IAB und degressive AfA

Der IAB und die degressive AfA ziehen Abschreibung vor; in späteren Jahren ist sie geringer. Das ist zunächst eine Verlagerung in der Zeit. Zum echten Vorteil wird sie durch den Liquiditäts- und Zinsvorteil, durch einen später niedrigeren Steuersatz – und durch die Tatsache, dass das gestundete Kapital in der Zwischenzeit arbeitet.

🔋

Der Unterschied: ein Sachwert, der verdient

Genau deshalb zählt die Wahl des Wirtschaftsguts. Wird die ausgeschüttete und entlastete Liquidität in einen Sachwert investiert, der selbst Cashflow erzeugt – etwa einen Großbatteriespeicher –, addiert sich zur Steuerwirkung ein laufender Ertrag. Aus „Geld, das in der Firma lag" wird privates Vermögen, das arbeitet. Die vollständige Einordnung „Ersparnis oder Verschiebung?" lesen Sie hier.

Ausschüttung versteuern – mit und ohne Hebel

Stark vereinfacht und ohne Anspruch auf Ihre individuelle Situation, am Beispiel einer GmbH-Ausschüttung von 100.000 € an einen Gesellschafter mit hohem persönlichen Steuersatz.

Weg 1 · Abgeltungsteuer
Pauschal, ohne Hebel
Ausschüttung 100.000 €
Steuersatz 25 % + Soli
IAB-Wirkung keine
Steuer ca. ~ 26.375 €
Der flache Satz ist unabhängig von Ihren übrigen Einkünften. Ein IAB an anderer Stelle ändert daran nichts – der Hebel verpufft.
✓ Weg 2 · TEV + IAB
60 % zum gesenkten Satz
Ausschüttung 100.000 €
Steuerfrei (40 %) 40.000 €
Steuerpflichtig (60 %) 60.000 €
Satz auf die 60 % durch IAB gedrückt
40.000 € sind sofort steuerfrei. Die 60.000 € fließen ins zu versteuernde Einkommen – das ein zeitgleicher IAB aus Ihrem Sachwert-Investment senkt. Je nach Höhe des IAB kann die effektive Belastung deutlich unter die 25 % der Abgeltungsteuer rutschen.
⚖️
Wichtig: Das Teileinkünfteverfahren ist nicht immer günstiger
Ohne senkende Effekte wie den IAB ist die 40-%-Freistellung beim Spitzensteuersatz ungefähr gleichwertig zur Abgeltungsteuer – bei sehr hohem Einkommen kann sie sogar teurer sein.[3] Der Vorteil entsteht erst durch den Hebel, der den Satz auf die 60 % drückt. Ob sich das Verfahren in Ihrem Fall lohnt, gehört in eine konkrete Berechnung mit Ihrem Steuerberater.

Hinweis: Die Werte sind stark vereinfacht (ohne Kirchensteuer, ohne weitere Einkünfte) und dienen nur der Veranschaulichung der Mechanik. Ihre tatsächliche Belastung hängt von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen, der Veranlagungsart und der Höhe des IAB ab. Eine erste Näherung liefert unser IAB-Rechner; die belastbare Berechnung erstellen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

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Was ein Gesellschafter in vergleichbarer Lage berichtet

"Ich hatte über Jahre Gewinne in der GmbH liegen, weil die Ausschüttung mir zu teuer war. Dass ich über das Teileinkünfteverfahren ausschütten und die Steuer auf den steuerpflichtigen Teil mit dem Investment-Hebel drücken kann, hat mir niemand so klar erklärt. Jetzt steht ein Teil davon als Sachwert in meinem Privatvermögen – und wirft Erträge ab."

Gesellschafter-Geschäftsführer · Privatinvestor
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Antworten auf die wichtigsten Fragen

Frage Kann ich den Investitionsbooster auch als Privatperson nutzen?

Ja. Sie nutzen Booster, IAB und Sonder-AfA über eine eigene gewerbliche Einheit (Einzelunternehmen, GbR oder KG), die das Wirtschaftsgut anschafft. Der dadurch entstehende Abschreibungsverlust wird Ihnen als natürlicher Person zugerechnet und senkt Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen – der Hebel wirkt damit direkt auf Ihren persönlichen Steuersatz.[2]

Frage Warum ist der Steuerhebel für die Privatperson oft größer als in der GmbH?

Weil der IAB das persönliche zu versteuernde Einkommen senkt und damit den progressiven Steuersatz auf alle übrigen tariflich besteuerten Einkünfte. In der GmbH wirkt die Abschreibung nur gegen den Körperschaft- und Gewerbesteuersatz von rund 30 %.[5] Auf Ebene der natürlichen Person trifft der Hebel dagegen einen Grenzsteuersatz von bis zu 42 bzw. 45 % – der relative Effekt ist entsprechend größer.

Frage Was ist das Teileinkünfteverfahren und wann lohnt es sich?

Beim Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) sind 40 % einer GmbH-Ausschüttung steuerfrei, die übrigen 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wählbar auf Antrag bei einer Beteiligung von mindestens 25 % – oder mindestens 1 % bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss.[3] Es lohnt sich, wenn der persönliche Satz auf die 60 % niedrig genug ist – etwa weil ein IAB das zu versteuernde Einkommen senkt.

Frage Warum wirkt der IAB beim Teileinkünfteverfahren, aber nicht bei der Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler, flacher Satz von 25 % auf Kapitalerträge, getrennt vom übrigen Einkommen.[4] Abzüge wie der IAB aus einer gewerblichen Quelle berühren diesen Satz nicht. Beim Teileinkünfteverfahren fließen 60 % der Ausschüttung dagegen in das normal versteuerte Einkommen – senkt der IAB dort das zu versteuernde Einkommen, sinkt auch die Steuer auf diese 60 %. Der Hebel greift also nur im Teileinkünfteverfahren.

Frage Ist das echte Steuerersparnis oder nur Steuerstundung?

Beides – sauber getrennt: Die 40-%-Freistellung im Teileinkünfteverfahren ist eine dauerhafte Ersparnis.[3] IAB und degressive AfA sind zunächst Stundung; sie werden durch Liquiditäts-/Zinsvorteil, einen später niedrigeren Satz und vor allem durch den eigenen Cashflow des Sachwerts zum realen Vorteil. So wird aus zeitlicher Verlagerung echter Vermögensaufbau.

Frage Bis wann gilt der Investitionsbooster?

Die degressive AfA gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr wird monatsgenau berechnet – je früher im Jahr investiert wird, desto höher fällt er aus.[1]

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Angaben zu Steuerrecht und Stichtagen wurden gegen die folgenden öffentlich zugänglichen Primär- und Sekundärquellen verifiziert. Die Inline-Verweise [1] – [6] zeigen, an welcher Stelle welche Quelle die Aussage stützt.

  1. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster-Gesetz") vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161. Degressive AfA max. 30 % bzw. das Dreifache der linearen AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft vom 1.7.2025 bis 31.12.2027; ohne Gewinn- oder Größengrenze (§ 7 Abs. 2 EStG). Bundesfinanzministerium – Themenseite Wachstumsbooster
  2. § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen. IAB bis 50 %, Sonder-AfA 40 %, Gewinngrenze 200.000 €, 90 % betriebliche Nutzung, rechtsformneutral. www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html (Bundesministerium der Justiz)
  3. Teileinkünfteverfahren – § 3 Nr. 40 EStG und Antragsrecht § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. 40 % steuerfrei, 60 % zum persönlichen Satz; wählbar ab 25 % Beteiligung bzw. ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss; anteiliger Werbungskostenabzug; Antrag über Anlage KAP. § 32d EStG · § 3 Nr. 40 EStG
  4. Abgeltungsteuer – § 32d EStG. Pauschaler Satz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) auf Kapitalerträge; gesonderter Tarif, getrennt vom übrigen zu versteuernden Einkommen. § 32d EStG
  5. Zwei-Ebenen-Besteuerung der GmbH. Gewinn auf GmbH-Ebene rund 30 % (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. Soli und Gewerbesteuer), bei Ausschüttung zweite Ebene; kombinierte Belastung bei Abgeltungsteuer rund 48–50 %. Allgemein anerkannte Größenordnung; Höhe der Gewerbesteuer hebesatzabhängig. Rechtsrahmen § 32d EStG
  6. Vertiefte Information zum Batteriespeicher-Direktinvestment. Erlösmodell, Hardware, Wirtschaftlichkeit. E.I.S. EnergyInvest Solutions – Batteriespeicher-Direktinvestment
Stand der Verifikation: Juni 2026. Steuerrechtliche Werte und Schwellenwerte können sich ändern; bei abweichendem aktuellen Stand prüfen wir die Inhalte regelmäßig nach. Diese Seite ist eine fundierte Information, sie ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsberatung dar. Ob Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer in Ihrem Fall günstiger ist und wie der IAB-Hebel konkret wirkt, hängt von Ihrer vollständigen Einkommens- und Beteiligungssituation ab und muss durch Ihren Steuerberater oder einen Steuerberater aus unserem spezialisierten Netzwerk berechnet werden. E.I.S. EnergyInvest Solutions GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier dargestellten Beispielrechnungen.