Energiepark Niederbayern · Bestandsprojekt am Netz seit 2023

Ein Solarkraftwerk, das bereits Geld verdient – künftig mit Grünstromspeicher

Ist-Erträge seit 2023 belegt
EEG-Bestandsschutz (4-Stunden-Regel)
IAB & Sonder-AfA nutzbar
Solarpark Energiepark Niederbayern in Ost-West-Ausrichtung aus der Luft

Warum Photovoltaik heute einen Speicher braucht

Mit dem Ausbau der Photovoltaik konzentriert sich die Einspeisung immer stärker auf die Mittagsstunden – genau dann fällt der Börsenpreis zunehmend ins Negative. Wer reinen Solarstrom mittags verkauft, verkauft in das schwächste Preisfenster des Tages.

Ein Speicher entkoppelt den Verkaufszeitpunkt von der Erzeugung: Er nimmt günstigen Mittagsstrom auf und gibt ihn in den teuren Abendstunden ab. Aus dem größten Risiko des Solarmarktes wird so eine zusätzliche Ertragsquelle – mit demselben Strom, nur besser platziert.

PV + Grünstromspeicher

Tagsüber speichern, abends verkaufen

Ihre Anlage verkauft immer zum bestmöglichen Preis: Solange sich der Verkauf lohnt, fließt der Solarstrom direkt in den Markt. Fällt der Preis auf den Tiefpunkt, wird gespeichert – und abends, wenn Strom am wertvollsten ist, kassiert der Speicher den Spitzenpreis.

Strompreis im Tagesverlauf Spotmarkt, vereinfacht
Preis niedrig
Preis hoch
0 Uhr 6 Uhr Mittag Abend 24 Uhr
Schritt 1
Photovoltaik
erzeugt tagsüber Solarstrom
Preis am Tiefpunkt:
speichern statt verkaufen
mittags
Schritt 2
Batteriespeicher
speichert den Strom zwischen
keine Sonne mehr:
Speicher verkauft
abends
Schritt 3
Strommarkt
Verkauf zur teuersten Stunde
Alles, was nicht gespeichert wird, verkauft sich
direkt am Markt – abgesichert durch die EEG-Vergütung
vormittags & nachmittags
Verkauft wird den ganzen Tag – der Speicher verschiebt nur den günstigsten Strom in die teuersten Stunden.

Stunden mit negativen Strompreisen pro Jahr

211
2019
298
2020
139
2021
69
2022
301
2023
457
2024
573
2025
~1.000
2030*

* Prognose: E-Bridge Consulting (2025)

2025 wurden rund 16 % der deutschen Solarerzeugung in Stunden mit negativen Börsenpreisen produziert – bei Südanlagen mit ausgeprägter Mittagsspitze tendenziell mehr. Ohne Speicher und ohne EEG-Puffer bliebe dieser Anteil unvergütet.

Genau hier setzt der Energiepark Niederbayern an: Ost-West-Ausrichtung statt Süd-Mittagsspitze, ein EEG-Zuschlag aus 2021 mit 4-Stunden-Puffer auf negative Preise – und ab 2027 zusätzlich ein direkt gekoppelter Grünstromspeicher – dessen Errichtung ist geplant, aber noch nicht abgeschlossen.

Energiepark Niederbayern – Bestand statt Baustelle

Ein Freiflächen-Solarkraftwerk im Landkreis Rottal-Inn, entwickelt und errichtet von der SEAC Group, seit dem 23. August 2023 am Netz der Bayernwerk Netz GmbH. Sie erwerben eine klar abgegrenzte Teilanlage als eigenständiges, bewegliches Wirtschaftsgut – kein Fondsanteil, kein Planungsprojekt.

Luftbild des Solarparks Energiepark Niederbayern mit Ost-West-Modulreihen
Energiepark Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn – Drohnenaufnahme 2026. Deutlich erkennbar: die flach aufgeständerten Ost-West-Reihen.
10,85 MWp
Installierte Leistung
1.034,6
kWh/kWp spez. Ertrag
99,9 %
Verfügbarkeit 2025
87,5 %
Performance Ratio 2025
5,05 ct
Anzulegender Wert je kWh

Technische Eckdaten

AnlagentypPV-Freiflächenanlage, Ost-West
Installierte Leistung10.849,95 kWp
Module24.300 × Astronergy CHSM72M-HC 445/450 Wp
Wechselrichter50 × Huawei SUN2000-185KTL-H1
UnterkonstruktionSL-Rack 2-Pfosten, Ost-West, 3V
Degradation0,2 % p.a.
Netzanschluss / IBN23.08.2023 (Bayernwerk)
Einspeisezusage9.999,99 kW

Die Grünstromspeicher-Erweiterung

Speichergröße (geplant)ca. 5 MW / 10 MWh
Auslegung2-Stunden-System, ca. 50 % der PV-Leistung
HerstellerSungrow oder vergleichbar
Verbindliche Bestellung (vorgesehen)bis 30.08.2026
Fertigstellung (geplant)bis Q2 2027
Eigentum am Speicherverbleibt bei der Projektgesellschaft
Nutzung durch InvestorenCo-Location über gesonderten Vermarktungsvertrag
Ø Vermarktungserlös (Ansatz)9,59 ct/kWh (Backtest 2025)
Netzanschluss nutztbestehende Infrastruktur (Co-Location)

Wichtig zur Abgrenzung: Gegenstand des Investments ist ausschließlich der PV-Anteil. Netzanschluss, übrige Infrastruktur und der Grünstromspeicher verbleiben im Eigentum der Projektgesellschaft und werden über ein dinglich abgesichertes Nutzungsrecht mitgenutzt. Garantie, Reparatur und Instandhaltung des Speichers trägt die Projektgesellschaft – abgedeckt über das Infrastruktur- und Nutzungsentgelt, das in der Kalkulation bereits berücksichtigt ist.

Belegbare Substanz statt Prognose

Der entscheidende Unterschied zu einem Neuprojekt: Die Anlage produziert und liefert seit 2023. Die Einspeisemengen sind tatsächlich abgerechnete, vergütungsfähige Mengen laut Direktvermarkter-Abrechnung – im stärksten Monat (Juli 2025) 926 MWh, bei einer Verfügbarkeit von 99,9 % und einer Vermarktung zu 100 % über professionelle Direktvermarkter.

Was das bedeutet: Erträge, Verfügbarkeit und Vermarktungserlöse sind dokumentiert und prüfbar. Das Anlauf-, Bau- und Inbetriebnahmerisiko eines neuen Projekts entfällt. Zur Einordnung: Diese Ist-Zahlen betreffen die historische PV-Erzeugung – Speicherpreis, Speicherbetrieb und die ausgewiesenen Renditen sind Prognosen.

Der EEG-Vorteil: ein Förderregime, das es so nicht mehr gibt

Für die Anlage wurde in der BNetzA-Ausschreibung vom 01.03.2021 ein anzulegender Wert von 5,05 ct/kWh ermittelt (Zuschlag SOL21-1/276). Über die EEG-Marktprämie wirkt dieser Wert während der Förderdauer als Absicherung nach unten – im Rahmen der geförderten Direktvermarktung und vorbehaltlich der EEG-Regelungen zu negativen Preisen.

Weil der Netzanschluss am 23.08.2023 erfolgte, gilt für negative Strompreise die mit der EEG-Novelle 2021 eingeführte 4-Stunden-Regel (§ 51 EEG): Die Vergütung entfällt erst, wenn der Börsenpreis vier zusammenhängende Stunden negativ ist. Neuanlagen ab dem 25.02.2025 verlieren die Vergütung dagegen bereits ab der ersten negativen Viertelstunde. Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 sieht für Neuanlagen zudem das Ende der festen Einspeisevergütung vor.

Für wen ist dieses Investment besonders attraktiv?

Ein PV-Direktinvestment mit Speicheroptimierung kann auch ohne die steuerlichen Vorteile wirtschaftlich sein. Besonders attraktiv ist es für Investoren, die neben planbaren Erträgen aus einer laufenden Anlage auch eine steuerlich intelligente Vermögensstruktur suchen.

Angestellte im Spitzensteuersatz

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 150.000 €, die ihren Spitzensteuersatz gezielt senken möchten.

Unternehmer & Selbstständige

Inhaber und Freiberufler, die Gewinne steueroptimiert investieren – sei es aus dem laufenden Geschäft, dem Gehalt oder Gewinnausschüttungen.

Vermögende Privatpersonen

Investoren mit signifikantem Kapital – z. B. nach einem Firmenverkauf, einer Abfindung, einer Erbschaft oder aus langfristigem Vermögensaufbau.

Gemeinsamer Nenner: Ein überdurchschnittliches Einkommen oder Vermögen und der Wunsch, Kapital intelligent und renditestark in reale Infrastruktur zu investieren.

Vom Sonnenlicht zum Cashflow

Der Ertrag entsteht aus dem Verkauf des eigenen grünen Stroms über einen professionellen Direktvermarkter. Der Speicher optimiert dabei den Verkaufszeitpunkt – er meidet Tief- und Negativpreise und verkauft in Hochpreisfenstern. Es ist derselbe Strom, nur besser platziert: keine zweite Stromquelle, keine Strombezüge.

Basis: Direktvermarktung

Der gesamte erzeugte grüne Strom wird über einen professionellen Direktvermarkter am Spotmarkt verkauft – das ist der Basis-Marktwert des Stroms.

  • Seit 2023 laufend über Direktvermarkter vermarktet
  • Erzeugung je Teilanlage separat erfasst und zugeordnet
  • Nach unten über die EEG-Marktprämie (5,05 ct/kWh) abgesichert
  • Ost-West-Profil liefert bis in die teuren Abendstunden

Optimierung: Speicher-Mehrerlös

Der Grünstromspeicher verschiebt Strom aus Tief- und Negativpreisfenstern in Hochpreisfenster und hebt so den erzielten Durchschnittspreis.

  • Kalkulationsansatz: 9,59 ct/kWh Ø Vermarktungserlös
  • Grundlage: Co-Location-Backtest eines Direktvermarkters für 2025
  • Speicher wird ausschließlich aus eigener PV-Erzeugung geladen
  • Mehrerlöse werden nach Abzug der Entgelte der PV-Einheit zugerechnet

Ehrlich eingeordnet: Der Speicher-Mehrerlös ist nicht garantiert. Der Ansatz von 9,59 ct/kWh entspricht dem Ergebnis einer Backtest-Simulation für das Kalenderjahr 2025 (Co-Location, 5 MW / 9 MWh nutzbar). Vergangenheitswerte sind kein verlässlicher Indikator für künftige Erlöse. Ohne Speicher greift der über die EEG-Marktprämie gesicherte anzulegende Wert von 5,05 ct/kWh.

Drei Hebel für maximale Steueroptimierung

Als bewegliches Wirtschaftsgut lässt sich eine PV-Teilanlage besonders attraktiv abschreiben. Da die Anschaffung 2026 erfolgt, lässt sich damit auch ein bereits ab 2023 gebildeter IAB fristgerecht auflösen (§ 7g EStG, Drei-Jahres-Frist).

50%

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

50 % der geplanten Investition lassen sich bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend machen – im Modell 98.627 € Abschreibung und rund 43.701 € vorgezogene Liquidität.

40%

Sonderabschreibung (Sonder-AfA)

Zusätzlich dürfen bis zu 40 % in den ersten Jahren sonderabgeschrieben werden – wahlweise komplett oder verteilt. Im Modell 41.818 € und rund 18.005 € Liquiditätsvorteil.

Degressive AfA (Investitionsbooster)

Der Restbuchwert wird degressiv mit dem Dreifachen des linearen Satzes abgeschrieben – bei 20 Jahren Nutzungsdauer also 15 % p. a. Das verstärkt die Wirkung in den frühen Jahren zusätzlich.

Der steuerliche Liquiditätsvorteil pro Parzelle (217 kWp):

61.706 €

Das liegt über dem eingesetzten Eigenkapital von 45.368 €. Unverbindliches Musterbeispiel der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einem Einkommensteuersatz von 44,31 %; die Effekte verteilen sich über zwei Veranlagungsjahre und hängen vollständig von Ihrer persönlichen Situation ab.

Voraussetzung: Gewinnerzielungsabsicht und betrieblicher Charakter müssen vorliegen. Die dargestellten Beträge sind ein unverbindliches Musterbeispiel (§ 7g EStG) und hängen von der tatsächlichen Eigentumsübertragung, der betrieblichen Nutzung und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir empfehlen die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater – E.I.S. EnergyInvest Solutions leistet keine Steuerberatung.

Die Zahlen einer Parzelle – offen gerechnet

Konservatives Co-Location-Szenario, eine Parzelle à 217 kWp, Finanzierung mit 20 % Eigenkapital auf die Investitionssumme zuzüglich Nebenkosten (45.368 €) und 5,00 % Zins über 20 Jahre. Die Renditewerte gelten für das Szenario nach Speicherinbetriebnahme; die speicheroptimierte Vermarktung ist ab Q2 2027 geplant.

Renditestufe Ø Rendite 20 J. Ertrag 20 J. Ø Rendite 30 J. Ertrag 30 J.
Rohertrag12,87 %522.887 €14,16 %862.999 €
Nach Kosten10,47 %425.429 €11,66 %710.720 €
Nach Kosten inkl. Zins8,14 %330.652 €9,33 %615.943 €

Prognosewerte der projektbezogenen Wirtschaftlichkeitsberechnung – keine Garantie für künftige Erträge. „Nach Kosten“ ist die Rendite auf die Investitionssumme nach allen Betriebs-, Speicher- und Pachtkosten, aber vor Finanzierungszins. „Nach Kosten inkl. Zins“ berücksichtigt zusätzlich die Fremdkapitalkosten der Beispielfinanzierung. Werte vor dem steuerlichen Liquiditätsvorteil.

Eckdaten Investition (217 kWp)

Anschaffungskosten909 €/kWp
Investitionssumme (o. NK)197.253 €
Maklercourtage (3 %)5.918 €
Investitionskosten gesamt203.171 €
Eigenkapital (inkl. NK)45.368 €
Fremdkapital (5,00 %, 20 J.)157.802 €
Annuität p.a.12.662 €
Eigentumsübergang2026, vertraglich zugesichert

Annahmen (konservativ)

Ø Vermarktungserlös (Co-Location)9,59 ct/kWh
Spezifischer Ertrag1.034,6 kWh/kWp
Degradation0,2 % p.a.
Inflation / Strompreisinflationje 2,0 % p.a.
PV-Betriebsführung & Infrastruktur6,70 €/kWp
Speicher-Betriebsführung3,80 €/kWp
Speicher-Infrastruktur (Ø 20 J.)5,80 €/kWp
Grundstückspacht3,00 €/kWp

Zwei typische Ticketgrößen

434 kWp Zwei Parzellen
Investitionssumme (o. NK)394.506 €
Investitionskosten gesamt406.341 €
Eigenkapital (20 %, inkl. NK)90.736 €
Fremdkapital315.605 €
Annuität p.a.25.325 €
Steuerl. Liquiditätsvorteil123.975 €

Beide Varianten sind eigenständige Modellrechnungen des Kalkulationstools; die Werte des 434-kWp-Tickets weichen deshalb geringfügig vom exakten Doppelten der 217-kWp-Variante ab.

Ihr Gesamtbild: laufender Cashflow aus Stromverkauf plus Speicheroptimierung, ein einmaliger steuerlicher Hebel von 61.706 € und ein werthaltiger Sachwert als bewegliches Wirtschaftsgut. Dazu rund 1.500 t vermiedenes CO₂ pro Parzelle über 20 Jahre (deutscher Strommix). Eine vollständige, auf Ihre Steuersituation gerechnete Brutto-/Netto-Kalkulation erstellen wir jederzeit.

Der Betrieb ist organisiert

Technische Betriebsführung, Wartung, Versicherung und Standortsicherung sind vertraglich geregelt – die Anlage läuft nach dem Eigentumsübergang weiter wie bisher. Sie bleiben dabei Unternehmer: Erlöse, Kosten und das wirtschaftliche Risiko liegen bei Ihnen, und genau das ist die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung nach § 7g EStG.

Betriebsführung

Technische und kaufmännische Betriebsführung mit Fernüberwachung – seit 2023 eingespielt

Garantien

30 Jahre Leistungsgarantie auf die Module, Herstellergarantie auf die Wechselrichter

Versicherung

Allianz-Versicherungsschutz inkl. Ertragsausfall, Brandschutz- und Löschkonzept vorhanden

Standort gesichert

Pachtvertrag mit Grundlaufzeit bis Ende 2043, Verlängerung um 2×5 Jahre bis 2053 als einseitiges Recht der Betreiberseite

Gleiche Technologie, völlig unterschiedliche Rahmenbedingungen

Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob Sie eine neue oder eine bestehende PV-Anlage erwerben – beide sind bewegliche Wirtschaftsgüter und profitieren gleichermaßen von IAB, Sonder-AfA und degressiver Abschreibung. Der Unterschied liegt im regulatorischen Umfeld, im Erlösprofil und im Bau- und Anlaufrisiko.

Bestandsanlage 2023 + Grünstromspeicher
Dieses Projekt
Negative Strompreise 4-Stunden-Puffer (§ 51 EEG, Bestandsschutz)
Bau- & Anlaufrisiko Entfällt – seit 08/2023 am Netz, Ist-Erträge dokumentiert
Netzanschluss Vorhanden und in Betrieb, Speicher nutzt ihn als Co-Location
Ausrichtung Ost-West: zweigipfliges Profil mit wertvoller Abenderzeugung
Erlösmodell Direktvermarktung + Speicher-Mehrerlös, EEG-Marktprämie als Untergrenze
Neue PV-Anlage ab 2025/2026
Negative Strompreise Vergütungsentfall ab der ersten negativen Viertelstunde*
Bau- & Anlaufrisiko Vorhanden – Termine, Kosten und Erträge sind Prognose
Netzanschluss Knappes Gut – lange Verfahren, zunehmend restriktive Zusagen
Ausrichtung Häufig Süd: hohe Mittagsspitze im schwächsten Preisfenster
Erlösmodell Direktvermarktung; EEG-Novelle 2027 sieht das Ende der festen Einspeisevergütung vor

* Hinweis zum Solarspitzengesetz: Für Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, entfällt die EEG-Marktprämie grundsätzlich bereits ab der ersten negativen Viertelstunde. Diese Stunden werden am Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt – ohne Inflationsausgleich. Praktisch entsteht heute ein Liquiditätsloch, das erst in 20 Jahren mit real geringerem Wert nachvergütet wird.

Photovoltaik ist und bleibt ein bewährtes Sachwert-Investment – aber die Marktentwicklung der letzten Jahre trifft reine Südanlagen ohne Speicher besonders hart. In sonnenreichen Sommermonaten kann es passieren, dass eine PV-Anlage in der Direktvermarktung nicht einmal die laufende Bankrate erwirtschaftet, obwohl es produktionsstarke Monate sind. Das schafft strukturell negativen Cashflow in den frühen Jahren und kann steuerlich in Richtung Liebhaberei rutschen – mit der Folge, dass der IAB nachträglich aberkannt wird.

Die Kombination aus Bestandsschutz und Speicher dreht dieses Verhältnis um: Der 4-Stunden-Puffer schützt die Erlösbasis nach unten, die Ost-West-Ausrichtung verlagert Erzeugung aus dem Preistal in die Abendstunden, und der Speicher verschiebt zusätzlich gezielt in die teuersten Fenster. Wer heute in Photovoltaik investiert, sollte genau diese drei Punkte prüfen – bei Neuprojekten fehlen sie in der Regel alle drei.

In unserem Ratgeber zu PV + Batteriespeicher nennen wir drei Prüfsteine. Halten wir uns selbst daran: Die Speicher-Dimensionierung passt zur PV-Leistung (rund 50 % der Leistung, 2-Stunden-System). Der Speicher ist hier jedoch nicht Teil des Kaufpreises – Sie erwerben den PV-Anteil und nutzen den Speicher über einen Co-Location-Vertrag; dafür tragen Sie auch dessen Anschaffungs- und Ersatzkosten nicht. Und weil die Speichererweiterung noch aussteht, gilt: Prüfen Sie die Kalkulation immer zusätzlich mit dem heutigen Anschluss-Status, also mit 5,05 ct/kWh statt 9,59 ct/kWh. Wir stellen Ihnen beide Varianten zur Verfügung.

Ein Investment, das auf ganzer Linie überzeugt

01

Steuer-Timing passt

Die Anschaffung erfolgt 2026 – damit lässt sich ein bereits ab 2023 gebildeter IAB fristgerecht auflösen. Der Eigentumsübergang ist nach vollständiger Kaufpreiszahlung vertraglich zugesichert.

02

Multiplikatoreffekt

Der steuerliche Liquiditätsvorteil von 61.706 € übersteigt das eingesetzte Eigenkapital von 45.368 €. Ihr bestehendes Vermögen bleibt für weitere Investments verfügbar.

03

Nachlassplanung

Als bewegliches Wirtschaftsgut eignet sich die Teilanlage für steueroptimierte Übertragungen – etwa auf Kinder oder in eine Familienstiftung. Schenkung- und erbschaftsteuerliche Folgen sind gesondert zu prüfen.

Wo das Risiko liegt – und wo nicht

Das klassische Risiko eines PV-Investments liegt in Bau, Anlauf und Netzanschluss. Genau diese Phase ist hier abgeschlossen: Die Anlage produziert seit August 2023 mit dokumentierten Erträgen und 99,9 % Verfügbarkeit.

Das verbleibende Risiko ist ein Markt- und Umsetzungsrisiko: Der Grünstromspeicher ist noch nicht errichtet, und die Höhe des Speicher-Mehrerlöses ist nicht garantiert. Nach unten bleibt die Erlösbasis über die EEG-Marktprämie mit 5,05 ct/kWh abgesichert.

Wann ist Ihr Kapital zurückgeflossen?

Amortisation auf das eingesetzte Kapital – inklusive Steuereffekt, konservatives Co-Location-Szenario ab Speicherbetrieb

Mit Finanzierung (20 % EK) Amortisation: 1 Jahr
Überschussphase – kumulierter Cashflow ab Jahr 1 positiv
Jahr 0 Jahr 5 Jahr 10 Jahr 15 Jahr 20
100 % Eigenkapital Amortisation: ~Jahr 8
Amortisation
Reingewinn (60 % der Laufzeit)
Jahr 0 Jahr 5 Jahr 10 Jahr 15 Jahr 20

Der steuerliche Hebel wirkt sofort

Der Liquiditätsvorteil aus IAB und Sonder-AfA von 61.706 € fließt in den ersten beiden Jahren zurück und übersteigt das eingesetzte Eigenkapital von 45.368 €. Deshalb ist der kumulierte Cashflow im Finanzierungsszenario bereits ab Jahr 1 positiv.

Häufige Fragen – transparent beantwortet

Bei jeder Investitionsentscheidung gibt es berechtigte Fragen und Gegenargumente. Wir nehmen sie ernst und beantworten sie mit Fakten – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Gerade bei PV-Projekten unterscheiden sich die Rahmenbedingungen erheblich: Baujahr, EEG-Regime, Ausrichtung und Netzanschluss entscheiden über die Wirtschaftlichkeit – pauschale Aussagen über „Photovoltaik“ werden der Realität nicht gerecht.

Häufige Frage „Der Speicher steht noch gar nicht – wie sicher ist der Mehrerlös dann?“

Das ist der wichtigste offene Punkt, und wir benennen ihn offen: Der Grünstromspeicher ist noch nicht errichtet. Geplant ist die Fertigstellung bis Q2 2027. Die technische und kaufmännische Ausschreibung für das Batteriespeichersystem wurde deutschlandweit durchgeführt, die Vergabeentscheidung ist in der Finalisierung, die verbindliche Bestellung ist bis zum 30.08.2026 vorgesehen. Der Netzanschlussantrag für den Speicher ist beim Netzbetreiber eingereicht; die endgültige schriftliche Bestätigung steht noch aus. Die Errichtung eines Speichers ist Bestandteil der bestehenden baurechtlichen Genehmigung – der vorhabenbezogene Bebauungsplan weist ein Sondergebiet Solarpark inklusive Energiespeicher aus.

Was das für Ihre Kalkulation bedeutet: Der Ansatz von 9,59 ct/kWh gilt für das Co-Location-Szenario nach Speicherinbetriebnahme. Bis dahin – und falls der Speicher wider Erwarten nicht käme – greift der über die EEG-Marktprämie gesicherte anzulegende Wert von 5,05 ct/kWh. Sie kaufen also eine funktionierende, vergütete Bestandsanlage; die Speicheroptimierung ist die Zusatzchance, nicht die Geschäftsgrundlage.

Wichtig ist auch die Reihenfolge: Der PV-Anteil ist bereits fertiggestellt und am Netz. Die Übernahme durch Investoren ist deshalb schon ab Q4 2026 möglich, unabhängig vom Baufortschritt des Speichers.

Bestandsanlage mit EEG-Untergrenze als Basis, Speicher-Mehrerlös als Aufschlag – nicht umgekehrt. Das ist der Unterschied zu Projekten, deren gesamte Wirtschaftlichkeit auf einer noch nicht gebauten Komponente steht.

Häufige Frage „Ich kaufe die PV-Anlage, aber der Speicher gehört jemand anderem – wie profitiere ich davon?“

Richtig – und das ist bewusst so strukturiert. Gegenstand Ihres Erwerbs ist ausschließlich der PV-Anteil als klar abgegrenztes, bewegliches Wirtschaftsgut. Netzanschluss, übrige Infrastruktur und der Grünstromspeicher verbleiben im Eigentum der Projektgesellschaft.

Ihre Teilhabe an der Speicheroptimierung erfolgt über zwei Mechanismen: ein dinglich abgesichertes Nutzungsrecht (Quotennießbrauch) an der Infrastruktur sowie einen gesonderten Co-Location- und Vermarktungsvertrag. Die Mehrerlöse aus der speicheroptimierten Vermarktung werden nach Abzug der Entgelte der PV-Einheit zugerechnet.

Der wirtschaftliche Vorteil dieser Struktur: Die Kosten und Risiken des Speichers – Anschaffung, Garantie, Reparatur, Instandhaltung, Degradation – trägt vollständig die Projektgesellschaft. Sie zahlen dafür ein kalkuliertes Entgelt (3,80 €/kWp Betriebsführung und im Schnitt 5,80 €/kWp Infrastrukturnutzung), das in der ausgewiesenen Rendite bereits abgezogen ist. Batterietechnisches Ausfall- und Ersatzrisiko liegt damit nicht bei Ihnen.

Steuerlich ist das ebenfalls sauber: Sie erwerben ein eindeutig zugeordnetes, separat gemessenes und abgerechnetes Wirtschaftsgut – genau das, was § 7g EStG voraussetzt.

Anschaffung, Ersatz und Instandhaltung des Speichers liegen nicht bei Ihnen – das Erlösrisiko dagegen schon: Bleibt der Speicher aus oder steht still, entfällt der Mehrerlös.

Häufige Frage „Woher kommen die 9,59 ct/kWh – ist das nicht sehr optimistisch für Solarstrom?“

Die Zahl ist erklärungsbedürftig, deshalb legen wir die Herkunft offen: Sie stammt aus einer Backtest-Simulation eines professionellen Direktvermarkters für das Kalenderjahr 2025, gerechnet auf die konkrete Co-Location-Konfiguration (5 MW / 9 MWh nutzbar) an diesem Standort. Es handelt sich um den durchschnittlichen Brutto-Vermarktungserlös je erzeugter kWh vor Vermarktungs- und Speicherentgelten – die Entgelte werden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung separat abgezogen.

Zwei Effekte tragen den Wert: Erstens die Ost-West-Ausrichtung, die Erzeugung aus dem mittäglichen Preistal in Vormittag und Abend verlagert. Zweitens der Speicher, der zusätzlich gezielt aus Tief- und Negativpreisfenstern in Hochpreisfenster verschiebt.

Ein Punkt, den Sie mit Ihrem Berater klären sollten: Die EEG-Marktprämie greift für den direkt eingespeisten Strom. Wie zwischengespeicherte Mengen im laufenden Betrieb behandelt werden, regeln der Co-Location- und der Vermarktungsvertrag; die maßgeblichen Unterlagen liegen im Datenraum. Rechnen Sie die Investition deshalb immer in beiden Varianten durch – mit Speicheroptimierung und ohne.

Was die Zahl nicht ist: keine Garantie und kein Terminpreis. Vergangenheitswerte sind kein verlässlicher Indikator für künftige Erlöse. Wer eine belastbare Einordnung will, sollte den Backtest im Datenraum einsehen und die Rechnung zusätzlich mit dem EEG-Wert von 5,05 ct/kWh als Untergrenze durchspielen – das machen wir auf Wunsch für Sie.

Häufige Frage „Kann das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nachträglich aberkennen?“

Ja, bei bestimmten Modellen kann das passieren – und zwar genau dann, wenn der Investor keinen echten unternehmerischen Einfluss hat. Sogenannte „Rundum-sorglos“-Pakete, bei denen ein Contractor den Betrieb übernimmt und der Investor nur eine feste Rendite erhält, werden vom Finanzamt als verzinsliches Kapitaldarlehen gewertet. Der IAB wird dann gestrichen.

Hier liegt ein echtes Direktinvestment vor: Sie werden Eigentümer einer konkret abgegrenzten PV-Teilanlage mit wirtschaftlichem Eigentum, unternehmerischem Risiko und gewerblicher Tätigkeit. Erzeugung, Auslesung und Abrechnung erfolgen separat. Es gibt kein Festrendite-Versprechen, sondern reale Erträge aus dem Markt – mit allen Schwankungen.

Der zweite Punkt ist das Timing: Die Anschaffung erfolgt 2026. Ein bereits ab 2023 gebildeter IAB lässt sich damit innerhalb der Drei-Jahres-Frist des § 7g EStG fristgerecht auflösen.

Zur Einordnung der oft gehörten Kritik, der IAB sei „nur“ eine Steuerstundung: Das stimmt auf den ersten Blick. Eine echte Ersparnis entsteht, wenn sich Ihr persönlicher Steuersatz über die Laufzeit verändert – etwa durch Übertragung auf Kinder, Einbringung in eine Familienstiftung oder natürliche Einkommensveränderungen im Alter. Mehr dazu in unserem Beitrag Steuerersparnis oder Steuerverschiebung.

Echtes Eigentum + echtes unternehmerisches Risiko + separate Abrechnung = steuerlich anerkanntes Betriebsvermögen. Das ist die saubere Grundlage für IAB, Sonder-AfA und degressive Abschreibung.

Häufige Frage „Solaranlagen ohne Speicher rutschen wegen negativer Preise in die Liebhaberei – gilt das hier auch?“

Die Sorge ist berechtigt und betrifft vor allem neue Südanlagen: Seit dem Solarspitzengesetz entfällt für Anlagen ab dem 25.02.2025 die Marktprämie bereits ab der ersten negativen Viertelstunde. In produktionsstarken Sommermonaten kann daraus strukturell negativer Cashflow entstehen – und wer über Jahre Verluste ausweist, gerät in die Nähe der steuerlichen Liebhaberei mit dem Risiko, dass der IAB rückwirkend entfällt.

Bei diesem Projekt greifen drei Gegenmechanismen: der 4-Stunden-Puffer aus dem EEG-Regime 2021, die Ost-West-Ausrichtung mit geringerer Mittagsspitze und – nach geplanter Fertigstellung ab 2027 – der Speicher, der Erzeugung aus den kritischen Stunden verschiebt.

Entscheidend für die steuerliche Anerkennung ist ohnehin die Totalgewinnprognose über die Laufzeit, nicht das Ergebnis einzelner Jahre. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung weist über 20 Jahre einen deutlich positiven Totalgewinn aus. Wie Sie die Gewinnerzielungsabsicht sauber dokumentieren, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Gewinnerzielungsabsicht nachweisen.

Häufige Frage „Was ist mit dem Netzanschluss – ist der wirklich gesichert?“

Für den PV-Teil ist diese Frage bereits beantwortet: Netzanschlussvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH vom 07.07.2023, Einspeisezusage über 9.999,99 kW, Inbetriebsetzung am 23.08.2023. Die Anlage speist seitdem durchgehend ein – belegt durch die Abrechnungen des Direktvermarkters.

Für den Speicher gilt: Der Netzanschlussantrag ist eingereicht, die schriftliche Bestätigung steht noch aus. Der wesentliche Vorteil einer Co-Location ist aber genau hier, dass der Speicher die vorhandene Anschluss-Infrastruktur nutzt – kein neuer Anschlusspunkt, kein Wettbewerb um knappe Kapazität, deutlich geringere Infrastrukturkosten.

Zur Einordnung des Marktumfelds: Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen 2024 Anschlussanfragen in der Größenordnung von rund 400 GW ein – tatsächlich zugesagt ist davon nur ein Bruchteil. Ein bestehender, in Betrieb befindlicher Anschluss ist in diesem Umfeld ein handfester Vorteil.

Der PV-Anschluss ist seit 2023 in Betrieb. Der Speicher setzt auf dieselbe Infrastruktur auf – das ist der wirtschaftliche Kern des Co-Location-Ansatzes.

Häufige Frage „Wie sicher ist der Standort langfristig – die Anlage steht auf gepachtetem Grund.“

Der Flächen-Pachtvertrag hat eine Grundlaufzeit von 20 Jahren bis Ende 2043. Die Verlängerung um 2×5 Jahre bis Ende 2053 ist ein einseitiges Recht der Betreiberseite – der Verpächter kann sie nicht verhindern. Eine Verlängerung darüber hinaus wird angestrebt.

Baurechtlich ist der Standort über einen rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert, der ein Sondergebiet Solarpark inklusive Energiespeicher ausweist; die Genehmigungsfreistellung liegt seit dem 14.03.2022 vor. Grundbuchliche Dienstbarkeiten sind eingetragen.

Für die Einordnung der 30-Jahres-Betrachtung heißt das: Die Pachtlaufzeit deckt sie bis 2053 ab; für die letzten Jahre des Betrachtungszeitraums ist eine weitere Verlängerung erforderlich, die angestrebt, aber noch nicht vereinbart ist.

Häufige Frage „Wie realistisch sind 1.034,6 kWh/kWp – und was passiert bei schlechten Jahren?“

Der Wert ist kein Gutachten-Ansatz, sondern das Ergebnis aus dem tatsächlichen Betrieb seit 2023. Er lässt sich anhand der Direktvermarkter-Abrechnungen für die vollen Jahre 2024 und 2025 sowie der laufenden Abrechnungen 2026 nachvollziehen; die Performance Ratio lag 2025 bei 87,5 %, die Verfügbarkeit bei 99,9 %.

Das Mengenrisiko durch Wetter bleibt bestehen – einzelne Jahre können deutlich schwächer ausfallen. Die Kalkulation rechnet zusätzlich mit 0,2 % Moduldegradation pro Jahr, was der Herstellergarantie entspricht (30 Jahre Leistungsgarantie auf die Astronergy-Module).

Technische Ausfälle sind über die Betriebsführung und den Allianz-Versicherungsschutz inklusive Ertragsausfall abgesichert. Das ersetzt kein gutes Sonnenjahr, deckt aber den Fall ab, in dem die Anlage stillsteht.

Häufige Frage „Warum eine Ost-West-Anlage – Südausrichtung bringt doch mehr Ertrag?“

Absolut betrachtet stimmt das: Eine Südanlage erzeugt pro kWp etwas mehr Kilowattstunden. Nur wird sie dafür heute schlechter bezahlt, weil sie ihre Spitze genau dann erzeugt, wenn der Börsenpreis am tiefsten ist – oft negativ.

Die Ost-West-Konfiguration liefert stattdessen ein gleichmäßiges, zweigipfliges Profil: Erträge am Vormittag und – besonders wertvoll – am späten Nachmittag und Abend, wenn die Preise typischerweise höher liegen. Die flachere Mittagskurve bedeutet weniger Erzeugung im Preistal und weniger Abregelung.

Zwei weitere Effekte kommen hinzu: Flacher aufgeständerte Ost-West-Reihen erlauben mehr kWp pro Hektar, und die gleichmäßigere Einspeisung entlastet Wechselrichter und Netzanschluss. Im Zusammenspiel mit dem Speicher verstärkt sich der Vorteil – das ohnehin abendlastige Profil wird zusätzlich in die wertvollsten Stunden verschoben.

Häufige Frage „Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?“

Die EEG-Förderdauer läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme, hier also bis 2043. Danach wird der Strom vollständig über den Markt vermarktet – ohne Absicherung nach unten, aber auch ohne Deckelung nach oben.

Für die Anschlussvermarktung sprechen drei Faktoren: der werthaltige Sachwert mit fortbestehender Erzeugung, das netzfreundliche Ost-West-Profil und die Speicherinfrastruktur, die den Verkaufszeitpunkt weiterhin optimiert. Anlagen mit diesen Eigenschaften stehen strukturell besser da als reine Südanlagen ohne Flexibilität.

In der 30-Jahres-Betrachtung der Kalkulation sind die Jahre nach 2043 bereits enthalten – mit einer Rendite nach Kosten von 11,66 % p.a. über 30 Jahre gegenüber 10,47 % über 20 Jahre. Der Effekt entsteht, weil die Anlage nach der Finanzierungsphase weiterproduziert und die Erlöse mit 2 % Strompreisinflation fortgeschrieben werden, während die einmalige Investitionssumme im Nenner konstant bleibt.

Häufige Frage „Wer steht hinter dem Projekt?“

Entwickelt, errichtet und ans Netz gebracht wurde das reine PV-Kraftwerk von der SEAC Group mit Hauptsitz in Hebertsfelden, Bayern – ein Entwickler mit Wurzeln im industriellen Anlagenbau (seit 2004), über 1,3 GW Montage-Expertise und einem Entwicklungsportfolio von über 2 GW. Die Projektgesellschaft, die den Solarpark hält und Verkäuferin der Parzellen ist, wurde von der SEAC-Gruppe an die heutige Betreibergruppe veräußert. SEAC ist damit weder Anbieter noch Vermittler, Speicherbetreiber oder Vertragspartner der Endinvestoren und übernimmt keine Verantwortung für die Rendite-, Steuer- und Speicherannahmen dieser Kalkulation.

Die Grünstromspeicher-Erweiterung wird von der Betreibergruppe errichtet und in die Projektgesellschaft eingebracht; der Speicher verbleibt in deren Eigentum. Betriebsführung, Fernüberwachung, Brandschutz- und Löschkonzept sowie der Allianz-Versicherungsschutz sind vertraglich geregelt.

Unsere Rolle: E.I.S. EnergyInvest Solutions prüft und vermittelt das Projekt. Wir vermarkten nur, was unsere eigene Prüfung besteht – technisch, wirtschaftlich, rechtlich und regulatorisch. Ein Projekt, das diese Prüfung nicht besteht, kommt bei uns nicht ins Portfolio.

Häufige Frage „Wie läuft die Zahlung und wann geht das Eigentum über?“

Die Kaufpreisfälligkeit ist gestaffelt: 20 % bei Kaufvertragsunterzeichnung, 60 % bei Barzahlung beziehungsweise nach Bestätigung der Finanzierung und die verbleibenden 20 % mit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

Nach vollständiger Kaufpreiszahlung ist der Eigentumsübergang 2026 vertraglich zugesichert. Mit dem Übergang gehen Erlöse und Cashflow unmittelbar und vollständig auf Sie über – ohne zeitliche Lücke, da die Anlage bereits produziert.

Das komplette Vertragswerk – Kaufvertrag, Projektvertrag und Unterpachtvertrag – liegt als anwaltlich erstellter Entwurf vor und ist im Datenraum einsehbar. Wir empfehlen ausdrücklich die Prüfung durch Ihren eigenen Berater.

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Investoren
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bankvalidierte Projekte

Was unsere Investoren über die Zusammenarbeit sagen

Echtes Feedback aus realen Erfahrungen – auf Wunsch der Investoren teils anonymisiert. Google-Bewertungen sind öffentlich einsehbar.

Marcel hat uns sehr verständlich und strukturiert in die Thematik eingeführt. Ein großes Plus war die bereitgestellte Excel-Übersicht: Damit konnten wir die Investitionsmöglichkeiten eigenständig nachvollziehen und unsere eigenen Daten, Finanzierungsanteile und verschiedene Szenarien selbst durchspielen. Der Austausch war jederzeit offen, ehrlich und auf Augenhöhe.

Privatinvestor · PV-Direktinvestment
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Was bei mir den Ausschlag gegeben hat: Mein Steuerberater hat eine Brutto-/Netto-Cashflow-Kalkulation bekommen, die er als Diskussionsgrundlage direkt übernehmen konnte. Keine Marketing-Folien, keine Schätzungen – ein belastbares Dokument. Das hatte ich bei zwei anderen Anbietern davor nicht erlebt.

Niedergelassener Facharzt · Norddeutschland
★★★★★·Investor-Feedback

Mein Ziel war nicht primär Steuern sparen, sondern ein wertstabiles Asset, das später steueroptimiert auf meine Tochter übergeht. Marcel hat die strukturellen Fragen – Schenkung, Familienstiftung, Wirkung auf den IAB – fundiert beantwortet. Der eigentliche Mehrwert kam danach: Er hat mich mit einem spezialisierten Steuerberater aus seinem Netzwerk verknüpft, der die Struktur für meinen konkreten Fall sauber aufgesetzt hat. Diese Anschlussfähigkeit ist hinten raus Gold wert.

Inhaber Familienunternehmen · dritte Generation
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Er arbeitet zuverlässig, will wirklich das Beste für den Kunden und sucht das passende Projekt heraus. Besonders hervorheben möchte ich die Transparenz bei Kosten, Ablauf und Zeitrahmen. Man merkt: Hier wird Wert auf langfristige Lösungen gelegt – nicht auf einen schnellen Abschluss.

Photovoltaik-Investor · Local Guide
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Marcel hat mich sehr gut beraten und auch auf kritischere Nachfragen souverän reagiert.

Investor · Direktinvestment
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Sobald alle Ihre Fragen geklärt sind, erhalten Sie eine digitale Reservierung. Mit Abschluss der Reservierung und Überweisung der Reservierungsgebühr von 997 € stehen Sie auf der Liste und das individuelle Vertragswerk wird für Sie erstellt und zugestellt.

2

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Sie erhalten Ihr persönliches Vertragswerk – individuell auf Ihre Investition zugeschnitten. Mit Ihrer Unterschrift ist das Investment verbindlich gesichert. Die Reservierungsgebühr wird dabei direkt mit dem einzubringenden Eigenkapital verrechnet – es entstehen keine Zusatzkosten.

3

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Wenn Sie in der Reservierung die Finanzierung über unsere kooperierende Bank auswählen, wird der Finanzierungsvermittler parallel auf Sie zukommen und alles Weitere abwickeln.

4

Monatliche Updates & Abrechnungen

Die Anlage produziert bereits – mit dem Eigentumsübergang erhalten Sie unmittelbar Ihre monatlichen Abrechnungen und Erträge. Zum Fortschritt der Grünstromspeicher-Erweiterung informieren wir Sie laufend.

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