Richtig – und das ist bewusst so strukturiert. Gegenstand Ihres Erwerbs ist ausschließlich der PV-Anteil als klar abgegrenztes, bewegliches Wirtschaftsgut. Netzanschluss, übrige Infrastruktur und der Grünstromspeicher verbleiben im Eigentum der Projektgesellschaft.
Ihre Teilhabe an der Speicheroptimierung erfolgt über zwei Mechanismen: ein dinglich abgesichertes Nutzungsrecht (Quotennießbrauch) an der Infrastruktur sowie einen gesonderten Co-Location- und Vermarktungsvertrag. Die Mehrerlöse aus der speicheroptimierten Vermarktung werden nach Abzug der Entgelte der PV-Einheit zugerechnet.
Der wirtschaftliche Vorteil dieser Struktur: Die Kosten und Risiken des Speichers – Anschaffung, Garantie, Reparatur, Instandhaltung, Degradation – trägt vollständig die Projektgesellschaft. Sie zahlen dafür ein kalkuliertes Entgelt (3,80 €/kWp Betriebsführung und im Schnitt 5,80 €/kWp Infrastrukturnutzung), das in der ausgewiesenen Rendite bereits abgezogen ist. Batterietechnisches Ausfall- und Ersatzrisiko liegt damit nicht bei Ihnen.
Steuerlich ist das ebenfalls sauber: Sie erwerben ein eindeutig zugeordnetes, separat gemessenes und abgerechnetes Wirtschaftsgut – genau das, was § 7g EStG voraussetzt.
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Anschaffung, Ersatz und Instandhaltung des Speichers liegen nicht bei Ihnen – das Erlösrisiko dagegen schon: Bleibt der Speicher aus oder steht still, entfällt der Mehrerlös.